Berufsbilder
Erzieherin
Arbeite ich als Erzieherin in unserer Einrichtung, liegt eine 5jährige Ausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik hinter mir oder ich habe mich als Kinderpflegerin weiter-gebildet. Mit der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ darf ich als Gruppen-leitung arbeiten und werde dabei von einer Kinderpflegerin unterstützt.
Kinderpflegerin
Wenn ich hier als Kinderpflegerin arbeite, habe ich eine 2jährige Berufsausbildung an einer Kinderpflegeschule als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ absolviert. Ich unterstütze jetzt als pädagogische Zweitkraft die Gruppenerzieherin.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Vorgaben und Maßnahmen ist unser Kindergarten bis auf weiteres nur von 7:00 – 15:00 Uhr geöffnet!
In diesem Zeitrahmen wird individuell nach Buchungszeit der Kindergarten besucht.
Die Eltern sind verpflichtet, die gebuchten Zeiten einzuhalten.
Im Interesse der Kinder und gemäß der pädagogischen Zielsetzung und der gesetzlichen Vorgabe, soll der Kindergarten regelmäßig besucht werden.
Aus Sicherheitsgründen wird die Eingangstür täglich 8.15 Uhr verschlossen.
In Ausnahmefällen und nach Absprache ist ein späteres Bringen und früheres Abholen der Kinder möglich.
Über Feriendienst und Schließtage werden Sie durch unsere Jahresplanung und Elternbriefe informiert.
Ferienordnung
Während der Ferien ist der Kindergarten weites gehend geöffnet, es findet nur reduzierter Betrieb statt.
Schließtage, laut Bayrischem Bildungs- und Erziehungsplan, 30 Tage während der Ferien im August/ Weihnachten/ Pfingsten, werden jährlich neu festgelegt.
Schließzeiten, z.B. Krankheit, Fortbildung des Teams oder ähnliches, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
einmalige Aufnahmegebühr 2,50
Für Kinder unter drei Jahren
Ab Beginn der Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet
Ermäßigung
Besuchen mehrere Kinder derselben Familie („Geschwisterkinder“) gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, so wird die Gebühr für das zweitälteste Kind auf 65 vom Hundert und für das älteste Kind auf 40 vom Hundert ermäßigt. Die ermäßigte Benutzungsgebühr wird auf volle Euro abgerundet. Für das vierte und jedes weiter Kind wird keine Gebühr erhoben.
|
|
Leiterin: Tanja Schranner-Seehofer | stellv. Leiterin: Theresa Hutter |
Erzieherin: Melanie Maier | Kinderpflegerin: Karin Fischer-Ettenhuber | SEJ – Praktikantin: Veronika Sittenauer |
Erzieherin: Franziska Maushammer | Erzieherin: Andrea Thalmair | Erzieherin im Anerkennungsjahr: Theresa Krojer |
Erzieherin: Katharina Maushammer | Kinderpflegerin: Sigrid Sommerer | Kinderpflegerin: Tanja Schwaiger | Kinderpflegepraktikantin: Isabell Matuschzyk |
Erzieherin: Stefanie Eckl | Kinderpflegerin: Erika Heindl | Kinderpflegerin: Denisa Císarová |
Erzieherin/stellv. Leitung: Theresa Hutter | Kinderpflegerin: Claudia Müller | Kinderpflegerin: Birgit Dasch | Kinderpflegerin: Anni Sommerer |
Erzieherin: Stefanie Schmidt | Kinderpflegerin: Agnes Soporowski | Kinderpflegerin: Simone Sommerer |
Aufnahme
Seit dem 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft.
Beim Eintritt ist deshalb ein Masernimpfschutz (Impfpass) oder eine ärztliche, medizinische Kontraindikation vorzuweisen.
Die Aufnahme setzt die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten in der Kindertageseinrichtung voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des Personensorgeberechtigten zu machen.
Für die Aufnahme benötigen Sie eine Anmeldung (Vordruck im Kindergarten erhältlich ) und Sie müssen ein SEPA Lastschriftmandat abgeben.
Abmeldung
Das Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten.
Die Abmeldung ist während des Betriebsjahres nur aus wichtigem Grund ( z.B. Umzug ) zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
Eine Abmeldung zum Ende des Betriebsjahres muss spätestens bis zum 31. Mai erfolgen, ausgenommen hiervon sind Kinder, die im September des gleichen Jahres eingeschult werden.
Der Weg zum und vom Kindergarten
Die Beaufsichtigung des Weges zum Kindergarten liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie ihr Kind in den Kindergarten bringen, ist es persönlich in die Obhut einer Erzieherin zu übergeben. So weiß die Erzieherin, dass Ihr Kind gut angekommen ist und kann es begrüßen.
Geschwisterkinder die noch nicht das 12. Lebensjahr erreicht haben, dürfen Ihre kleineren Geschwister nicht alleine aus dem Kindergarten abholen.
Selbst eine Vollmacht würde nicht gesetzlich greifen.
Versicherung
Auf dem direkten Hin - und Rückweg und im Kindergarten ist Ihr Kind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein, bitten wie Sie, ihr Kind zu Hause zu lassen, um eine Ansteckung anderer Kinder zu vermeiden.
Bei ansteckenden Krankheiten sind Sie verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, denn diese ist gesetzlich verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.
Sie können uns telefonisch unter der Nummer | 08756/91088 | -0 | |
Bienen | -1 | ||
Schmetterlinge | -2 | ||
Mäuse | -3 | ||
Marienkäfer | -4 | ||
Schnecken | -5 | ||
Spatzen | -6 |
erreichen.
Kinder die an der Mittagsverpflegung teilnehmen, müssen bis spätestens 8.15 Uhr abgemeldet werden.
Bei Nichtabmeldung muss das Essen für diesen Tag gezahlt werden.
Bitte halten Sie die Frist auf den Essensgeldrechnungen ein, da Ihr Kind sonst nicht am Essen teilnehmen kann.
Verpflegung:
Der Kostenbeitrag für Getränke beträgt monatlich 2,50 € bzw 3,00€, dieser Betrag wird vierteljährlich eingesammelt.
Der Kostenbeitrag für ein Mittagsessen beträgt 3,65 € und wird am Anfang des Folgemonats rückwirkend per Rechnung eingefordert.
Haftung
Für das persönliche Eigentum der Kinder können wir keine Haftung übernehmen.
Wir empfehlen, das Eigentum der Kinder zu kennzeichnen und Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
Spielzeug sollte nur zu unseren „Spielzeugtagen“ mitgebracht werden.
Träger | Markt Nandlstadt Am Rathausplatz 1 84048 Nandlstadt |
|
Ansprechpartner | Herr Reithmeier | |
Telefon | 08756/9610-15 | |
Telefax | 08756/9610-40 | |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | ||
Name/ Adresse der Einrichtung |
Johannes- Kindergarten |
|
Name der Leiterin | Tanja Schranner-Seehofer | |
Telefon | 08756/910880 | |
Fax | 08756/910887 | |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
||
Spielmaterialgeld:
Der Kostenbeitrag beträgt 5,00 € und wird monatlich per Einzugsverfahren von der Gemeinde, mit den Kindergartengebühren, von Ihrem Konto abgebucht.
Kleidung im Kindergarten
Wir bitten Sie, Ihrem Kind zweckmäßige Kleidung anzuziehen, in der sie sich uneingeschränkt bewegen können und ungehindert kreativ und phantasievoll spielen können.
Für Regentage und Schmutzwetter geben Sie bitte Regenbekleidung und Gummistiefel mit. Diese können im Kindergarten bleiben.
Bitte geben Sie Ihren Kindern Hausschuhe mit.
Wenn Ihr Kind seine Sachen nicht genau kennen sollte, beschriften Sie diese.
"Wir nehmen dich an wie du bist und begleiten dich bei deinem Leben!"